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Beispiele für GeschossdefinitionenMassgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang (HE) mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, wo die Briefkasten und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang. Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts). Die Geschosse werden grundsätzlich durch eine fortlaufende Zahl (0 –
89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da
keine führende Null geduldet wird. Einstelligen Zahlen wird keine Null
vorangestellt. Illustratives Beispiel für die Geschossdefinition
Abkürzungen: HE = Haupteingang, Str. = Strasse
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Quellenangabe: Richtlinie zur Wohnungsnummerierung, BFS, Februar 2008 |