Beispiele für die Wohnungsnummerierung

Die Wohnungen werden grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben. Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss. Diese werden im einstelligen Bereich ohne führende Null nummeriert.
Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende Wohnungen erhalten somit die gleichen Wohnungsnummern.
Bei Spezialfällen kann je nach Anordnung der Wohnungen die Verteilung der Nummern individuell festgelegt werden. Eine logische Anordnung der Nummern soll dabei erkennbar sein.

Illustrative Beispiele für die Wohnungsnummerierung

Beispiel 1:

Beispiel 1 für die Wohnungsnummerierung

Beispiel 2:

Beispiel 2 für die Wohnungsnummerierung

Beispiel 3:

Beispiel 3 für die Wohnungsnummerierung

Beispiel 4:

Beispiel 4 für die Wohnungsnummerierung

Weitere Informationen:

 
Disclaimer  Quellenangabe: Richtlinie zur Wohnungsnummerierung, BFS, Februar 2008