Beispiele für Geschossdefinitionen

Massgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang (HE) mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, wo die Briefkasten und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang.

Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).

Die Geschosse werden grundsätzlich durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine führende Null geduldet wird. Einstelligen Zahlen wird keine Null vorangestellt.
Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden, werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend nummeriert. Das 1. Untergeschoss erhält somit die Nummer 99.

Illustratives Beispiel für die Geschossdefinition

Beispiele für die Geschossdefinition

Abkürzungen: HE = Haupteingang, Str. = Strasse