Regelung von Sonderfällen bei der Nachführung

Der Umgang mit Sonderfällen soll pragmatisch gehandhabt werden und verhältnismässig sein. Die untenstehenden Regelungen sind in diesem Sinne als Empfehlung zu sehen.

Wohnungsdivision („Splitting“)

Bei einer Wohnungsdivision behalten nicht betroffenen Wohnungen ihre Nummerierungslogik bei. Den betroffenen Wohnungen werden neue Nummern zugeordnet. Diese werden fortlaufend und aufbauend auf den zuletzt verwendeten Nummern auf dem Stockwerk, vergeben.
Bei grösseren Umbauten kann eine komplette Neunummerierung des Stockwerks sinnvoll sein.

Beispiel für die Wohnungsdivision

Wohnungszusammenlegung

Bei einer Wohnungszusammenlegung behalten nicht betroffene Wohnungen ihre Nummerierungslogik bei. Bei den betroffenen Wohnungen fällt die höhere Wohnungsnummer weg.
Bei grösseren Umbauten kann eine komplette Neunummerierung des Stockwerks sinnvoll sein.

Beispiel für die Wohnungszusammenlegung

Bildung von Wohnungen über mehrere Geschosse mit Eingängen auf jedem Geschoss

Massgebend für die Nummerierung ist die unterste Wohnungstüre. Die Nummer wird nur an dieser Wohnungstüre angebracht.

Mehrere Eingänge einer Wohnung auf gleichem Geschoss

Die Nummer wird nur am Haupteingang dieser Wohnung angebracht.

Erweiterung bzw. Aufstockung des Gebäudes

Fortlaufende Wohnungsnummerierung gemäss Richtlinie.

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