Regelung von Sonderfällen bei der Nachführung
Der Umgang mit Sonderfällen soll pragmatisch gehandhabt werden und verhältnismässig sein. Die untenstehenden Regelungen sind in diesem Sinne als Empfehlung zu sehen.
Wohnungsdivision („Splitting“)
Bei einer Wohnungsdivision behalten nicht betroffenen Wohnungen ihre
Nummerierungslogik bei. Den betroffenen Wohnungen werden neue Nummern
zugeordnet. Diese werden fortlaufend und aufbauend auf den zuletzt
verwendeten Nummern auf dem Stockwerk, vergeben.
Bei grösseren Umbauten kann eine komplette Neunummerierung des
Stockwerks sinnvoll sein.
Wohnungszusammenlegung
Bei einer Wohnungszusammenlegung behalten nicht betroffene Wohnungen
ihre Nummerierungslogik bei. Bei den betroffenen Wohnungen fällt die
höhere Wohnungsnummer weg.
Bei grösseren Umbauten kann eine komplette Neunummerierung des
Stockwerks sinnvoll sein.
Bildung von Wohnungen über mehrere Geschosse mit Eingängen auf jedem Geschoss
Massgebend für die Nummerierung ist die unterste Wohnungstüre. Die Nummer wird nur an dieser Wohnungstüre angebracht.
Mehrere Eingänge einer Wohnung auf gleichem Geschoss
Die Nummer wird nur am Haupteingang dieser Wohnung angebracht.
Erweiterung bzw. Aufstockung des Gebäudes
Fortlaufende Wohnungsnummerierung gemäss Richtlinie.
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